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Keine Angst vor einer Abmahnung: So erstellt man ein Impressum für das XING-Profil

3. Juni 2014

Dajana Hoffmann | Social Media Expertin aus Berlin

Dajana Hoffmann

Social Media Expertin &
BAFA- / INQA-zertifizierte Beraterin aus Berlin

Hallo, ich bin Dajana und habe meine Faszination für Social Media schon 2014 zum Beruf gemacht. Seitdem begleite ich Unternehmen, Verbände und Organisationen dabei, ihre eigene „Sprache“ zu finden und das richtige Format alltagstauglich zu nutzen. In meinem Blog schreibe ich über aktuelle Entwicklungen und Trends aus der Social Media Welt.

Abmahnungen seit Anfang des Jahres

Schon Anfang des Jahres wurde von Abmahungen gegen geschäftlich genutzte Xing-Profile berichtet, erstaunlicherweise waren sogar einige Anwälte mit Xing-Profilen betroffen. Heute berichtet nun heise online, dass das Landgericht Dortmund entschieden habe, dass ein Internetprofil von Geschäftstreibenden bei Xing nicht ohne Impressum genutzt werden darf. Um sich nicht der unnötigen Gefahr einer Abmahnung wegen fehlender Impressums-Angaben auszusetzen, ist es ratsam, ein Impressum für das Xing-Profil zu implementieren.

Wer ist eigentlich Geschäftstreibender?

Da Xing ja bekanntlich ein Bussiness-Netzwerk ist, stellt sich die Frage hier ja nun wirklich. Was ist mit Angestellten? Was ist mit Arbeitssuchenden?
Eine Definition für den Begriff „geschäftstreibend“ zu finden ist nicht einfach. Im Telemediengesetz steht allerdings folgendes dazu:

§3, Punkt 10, Telekommunikationsgesetz:
„Im Sinne dieses Gesetzes ist […] „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;“

Als Nicht-Jurist kann ich hier keine eindeutige Erklärung finden. Ich gehe davon aus, dass Freiberufler, Selbständige und Unternehmer hier auf jeden Fall in der Pflicht stehen, ein Impressum vorzuhalten.

 § 5 TMG und § 55 Abs.2 RStV

Wenn man sich nun entschieden hat, ein Impressum auf seinem Xing-Profil zu integrieren, muss man sich schon auch noch Gedanken darum machen, ob man das Impressum lediglich laut § 5 des Telemediengesetzes gestaltet oder ob es vielleicht sinnvoll ist, auch den § 55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages zu berücksichtigen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man viele Statusnachrichten in sein Xing-Netzwerk streut und somit im weitesten Sinne unter die Micro-Blogger fällt. Hilfe bei der inhaltlichen Ausgestaltung findet man unter anderem hier: Impressums-Generator von e-recht24.de

Und hier versteckt sich das Impressumsfeld im Xing-Profil

Xing-Impressumslink

Unten rechts versteckt sich der Impressumslink.

Nachdem man sein eigenes Profil aufgerufen hat, muss man ganz nach unten scrollen. Dort versteckt sich ein kleiner Link mit dem Namen „Impressum bearbeiten“. Klickt man diesen, öffnet sich ein Fenster, in das man sein Impressum einfügen kann. Nun muss nur noch gespeichert werden und fertig ist das Impressum für das Xing-Profil.
Alternativ zu dem eigentlichen Impressumstext kann auch ein direkter Impressumlink einer Webpräsenz eingegeben werden. Diese Lösung entspricht der Zwei-Klick-Regelung und ist somit genauso möglich wie das ausformulierte Impressum.

 


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