AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Leistungen von Social Media Hoffmann, Inhaberin Dajana Hoffmann, Hönower Str. 39, 12623 Berlin

 

§ 1 Geltungsbereich, Zielgruppe, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Coaching-, Marketing-, Umsetzungs- und Recruiting-Leistungen von Social Media Hoffmann, Inhaberin Dajana Hoffmann (nachfolgend „Anbieter“), gegenüber ihren Kunden.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an selbständige Einzelunternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt.
(4) Die jeweils gültige Fassung der AGB gilt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media Beratung, Social Media Coaching, Social Media Marketing (operative Umsetzung), Content-Erstellung und Social Recruiting. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
(2) Beratung umfasst insbesondere:
a) Analyse der bestehenden Social-Media-Präsenz,
b) Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen,
c) Strategische Planung und Konzeptentwicklung,
d) Entwicklung von Content-Strategien, Posting-Plänen und Kommunikationskonzepten,
e) Beratung zu Werbemaßnahmen und Kampagnen,
f) Analyse, Monitoring und KPI-Auswertung.
(3) Coaching umfasst insbesondere:
a) Schulung und Anleitung des Kunden oder seiner Mitarbeiter,
b) Unterstützung bei der eigenständigen Erstellung von Inhalten,
c) Begleitung bei der Umsetzung von Strategien,
d) Feedback-Sessions, Erfolgskontrollen und Optimierungen.

Hinweis zum Fernunterricht: Coaching-Leistungen erfolgen individuell, interaktiv und ohne verbindlichen Lehrplan. Es handelt sich nicht um Fernunterricht im Sinne des FernUSG, da keine strukturierte, kontrollierte Wissensvermittlung mit Prüfungscharakter und Lernkontrolle stattfindet.
(4) Social Media Marketing umfasst insbesondere:
a) Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen,
b) Erstellung von Texten, Grafiken, Bildern, Videos und Animationen,
c) Redaktionsplanung und Content-Planung,
d) Community-Management und Moderation,
e) Social Media Monitoring, Analyse und Reporting,
f) Schalten von Anzeigen auf Social-Media-Plattformen.
(5) Social Recruiting umfasst insbesondere:
a) Strategische Planung von Recruiting-Kampagnen,
b) Erstellung von Stellenanzeigen und Kampagneninhalten,
c) Durchführung von Social-Media-Recruiting-Kampagnen,
d) Monitoring der Kampagnen,
e) Sichtung eingehender Bewerbungen und Unterstützung beim Erstkontakt.
(6) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Follower-Zahlen, Reichweitensteigerungen, Umsatzsteigerungen oder eine erfolgreiche Besetzung offener Stellen.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Zusammenarbeit beginnt regelmäßig mit einem unverbindlichen kostenlosen Erstgespräch. Dieses Gespräch dient der Bedarfsanalyse und Klärung des Leistungsumfangs.
(2) Der Anbieter erstellt im Anschluss ein Angebot in Textform. Das Angebot enthält die Beschreibung der Leistung, die vorgesehenen Umsetzungsphasen und die Vergütung.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande. Anschließend erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der Vertrag geschlossen.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Anbieter dieses neue Angebot annimmt.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

§ 4 Pflichten des Kunden und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Zugangsdaten bzw. Administratorenrechte für Social-Media-Konten, Logo-, Bild- und Videomaterial, Freigabetexte, Unternehmensinformationen, Angebote und interne Inhalte, sowie Stellenbeschreibungen und Unternehmensangaben beim Recruiting.
(2) Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Nutzungsrechte an dem überlassenen Material zu verfügen. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
(3) Sofern der Kunde Beiträge vor Veröffentlichung freigeben soll, erfolgt die Freigabe in Textform innerhalb von drei Werktagen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Beitrag als freigegeben.
(4) Bei verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern sich vereinbarte Zeitpläne entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen.
(5) Mehraufwand aufgrund verspäteter Mitwirkung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

§ 5 Nutzung externer Dienste, technische Rahmenbedingungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Plattformen, Tools und Software Dritter zu verwenden (z. B. Meta, LinkedIn, TikTok, Canva, Planungs-Tools, Videokonferenzsysteme, Analyse-Tools).
(2) Für Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Änderungen von Nutzungsbedingungen oder Ausfälle.
(3) Der Kunde bleibt Vertragspartner der jeweiligen Plattformen. Er ist für deren ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich.

 

§ 6 Leistungsänderungen während der Zusammenarbeit

(1) Änderungswünsche des Kunden sind in Textform mitzuteilen.
(2) Der Anbieter erstellt ein Angebot über die erweiterten Leistungen. Erst mit Annahme dieses Angebots werden die Änderungen Vertragsbestandteil.
(3) Bis zur Entscheidung über das Änderungsangebot führt der Anbieter die bisher vereinbarten Leistungen fort, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Unterbrechung.

 

§ 7 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Folgende Vergütungsmodelle kommen zum Einsatz:
a) monatliche Betreuungspauschalen für laufende Betreuung und Beratung,
b) monatliche Abrechnung nach Stundenaufwand,
c) projektbezogene Leistungen wie Workshops, Coaching-Programme, Vorträge, Seminare,
d) Einzelleistungen in Ausnahmefällen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart gilt:
a) monatliche Betreuungspauschalen sind zum Monatsanfang im Voraus fällig,
b) stundenbasierte Leistungen werden monatlich im Nachhinein berechnet und sind bei Rechnungserhalt fällig,
c) projektbezogene Leistungen können ganz oder teilweise im Voraus berechnet werden.
(4) Rechnungen werden in der Regel per E-Mail versandt. Zahlungen erfolgen per Überweisung.
(5) Der Kunde gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Der Anbieter kann Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt weitere Leistungen zurückzuhalten, die vorläufig eingeräumten Nutzungsrechte zu widerrufen und / oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

 

§ 8 Stornierung von Gruppenveranstaltungen und Einzelcoachings

(1) Für einmalige Leistungen (Workshops, Gruppencoachings, Vorträge) gelten folgende Stornobedingungen:
a) Stornierung bis 28 Tage vor Termin: 25 % der Vergütung,
b) Stornierung bis 14 Tage vor Termin: 50 % der Vergütung,
c) Stornierung weniger als 14 Tage vor Termin: 100 % der Vergütung.
(2) Für Einzelcoachings (Einzelsessions innerhalb eines Coachingpakets oder separat gebuchte Einheiten) gelten abweichend hiervon folgende Regelungen:
a) Stornierungen oder Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor Beginn der jeweiligen Einheit kostenfrei möglich.
b) Bei einer Absage innerhalb von weniger als 48 Stunden oder bei Nichterscheinen („No Show“) wird die gebuchte Einheit zu 100 % berechnet bzw. als durchgeführt gewertet.
c) Gleiches gilt, wenn der Kunde den Termin absagt, weil er nicht vorbereitet ist oder Unterlagen nicht rechtzeitig erstellt hat.
d) Nicht genutzte oder versäumte Einheiten verfallen ersatzlos, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(3) Der Nachweis fehlenden Verschuldens, insbesondere bei höherer Gewalt, obliegt dem Kunden.

 

§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

(1) Urheberrechte an durch den Anbieter erstellten Werken (Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Konzepte, Strategien, Layouts, Animationen etc.) verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht, soweit dies für Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts erforderlich ist.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter das Nutzungsrecht widerrufen, die weitere Nutzung untersagen und Inhalte wieder entfernen lassen, soweit möglich.
(5) Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung in anderen Medien/Plattformen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

 

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen und Handlungen des Kunden im Rahmen des Coachings, technische Ausfälle externer Plattformen oder Tools, ausbleibende Erfolge von Marketing-, Social-Media- oder Recruiting-Maßnahmen und / oder Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden.

 

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen streng vertraulich.
(2) Die Verpflichtung besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.
(3) Ausnahmen gelten nur für offenkundige oder bereits öffentlich bekannte Informationen oder Informationen von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung.

 

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen des Vertrages und der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

§ 13 Exklusivität und Wettbewerbsverbot

(1) Der Anbieter schuldet kein Exklusivitätsverhältnis, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, für die im Auftrag konkret bezeichneten Social-Media-Leistungen keine weiteren Dienstleister parallel zu beauftragen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter beeinträchtigen würde.

 

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern eine feste Laufzeit vereinbart ist, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Für Workshops, Seminare, Vorträge, Gruppencoachings und andere terminlich festgelegte Einmal-Leistungen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Eine Stornierung ist ausschließlich nach Maßgabe von § 8 zulässig.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung zwei Monatszahlungen nicht leistet, der Kunde wesentliche Vertrags- oder Mitwirkungspflichten verletzt oder der Kunde den Ruf des Anbieters erheblich schädigt.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden bereits begonnene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen bis zum Zeitpunkt der Beendigung anteilig berechnet.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich vergleichbare, rechtlich zulässige Bestimmung.